Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen unserer Dienstleistungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die Bedingungen, unter denen wir unsere Dienste anbieten, einschließlich Ihrer Rechte und Verpflichtungen.

AGB Icon BaetzTec

(Stand: 01.07.2025)

Die Optifaro GmbH & Co. KG, Weserstr. 1, 37194 Bodenfelde (nachfolgend Optifaro genannt) stellt ihre Leistungen zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Bei Vertragsabschluss bestehen keine zusätzlichen mündlichen Absprachen. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Entwicklungs-, Analyse- und Umsetzungsleistungen von Optifaro gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Optifaro ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Optifaro sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch die Beauftragung per E-Mail zustande.

2.3 Die Aufnahme der Erbringung der Dienstleistungen gilt als Annahme der Beauftragung.

3. Leistungsgegenstand

3.1 Optifaro erbringt Dienstleistungen im Bereich IT-Beratung, Datenmigration, Business Central / ERP-Begleitung, Datenanalyse, Business Intelligence, Prozessanalyse, technisches Projektmanagement und verwandte Leistungen.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Konzept oder Projektauftrag.

3.3 Leistungen werden grundsätzlich nach Aufwand (Time & Material) erbracht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.4 Optifaro ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Systeme rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Daten korrekt, vollständig und frei von Rechten Dritter sind.

4.3 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern Fristen angemessen und können Mehraufwände verursachen.

4.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für die fachliche Prüfung und Freigabe von Migrationsergebnissen, Modellständen oder Analyseergebnissen.

5. Projektablauf, Termine und Änderungen

5.1 Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) werden gesondert abgestimmt und nach Aufwand berechnet.

5.3 Optifaro haftet nicht für Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden oder seiner Dienstleister (z. B. Systemanbieter).

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die im Angebot genannten Tagessätze oder Stundensätze.

6.2 Reisekosten, Spesen und Nebenkosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

6.3 Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist Optifaro berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und Arbeiten auszusetzen.

6.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6.6 Bei Projekten mit nennenswertem Umfang kann Optifaro angemessene Vorauszahlungen verlangen.

7. Nutzungsrechte & Arbeitsergebnisse

7.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen.

7.2 Optifaro behält das Recht, generische Bestandteile, Methoden, Templates, Skripte, technische Bausteine und Know-how auch in anderen Projekten weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Kundendaten enthalten sind.

7.3 Eine Weitergabe von kundenspezifischen Ergebnissen an Dritte ist nur mit Zustimmung des Kunden zulässig.

8. Vertraulichkeit & Datenschutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Projekt erhaltenen Informationen.

8.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre.

8.3 Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Projektbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

9. Haftung

9.1 Optifaro haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Optifaro auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (ohne explizite Beauftragung zur Datensicherung) oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9.4 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

9.5 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden bleibt unberührt.

10. Vertragsdauer & Kündigung

10.1 Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistungen.

10.2 Laufende Beratungsverträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

11. Abnahme

11.1 Bei Beratungsleistungen gilt eine Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde Ergebnisse nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich beanstandet.

11.2 Teilabnahmen können vereinbart werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

12.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bodenfelde.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.